Ruhestörende Lärmquelle A 42

Der Lärm der A 42 im Bereich Hortmannweg, Hossemsgarten,Hesslerstrasse wird seit nunmehr 40 Jahren immer unerträglicher !!!

Der vorhandene Schallschutz ist zu niedrig und endet an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen bzw. an der Grenze des Regierungsbezirkes.

Leider hält sich der Lärm (Schall) nicht an solche Grenzen.

Mit lärmgeplagten Grüßen ...   ...   ...

 

2 Stimmen

Lärmquelle: 

Stadtteil: 

Straße: 

Hortmannweg

Status: 

zur Prüfung durch andere Behörde

Kommentare

Ruhestörende Lärmquelle A 42

Wir wohnen genau zwischen der A42 und der Heßlerstraße, wir werden von zwei Seiten mit Lärm und Schmutz eingedeckt. Von unserem Balkon können wir den LKW`s  ins Führerhaus gucken. Im Sommer ist es unerträglich auf dem Balkon in Ruhe eine Tasse Kaffee zu trinken. Ein Tempolimit auf der Heßlerstr. und  A42, höhere Schallschutzwände, das wäre mal eine Maßnahme.

Würden die Entscheider hier wohnen, währe schon längst etwas passiert!

Ich wohne seid meiner

Ich wohne seid meiner Kindheit in der Thiesstr. Also seid 30 Jahren. Ich muß sagen das der Lärm jedes Jahr immer lauter wird. Man kann im Sommer garnicht mehr das Fenster auf machen. Es muß was passieren. Man muß ein Tempolimit von 80Km/h zwischen Autobahnkreuz Essen Nord und Ausfahrt Ge. Heßler /Essen Katernberg machen.Das kann man sofort mit nierdieren Kosten aufwand umsetzten. Aber langfristig muß die Lärmschutzwand erneuert und höhere gemacht werden.   
 

Lärmschutz A42-Auch die Stadt Essen muss sich aktiv beteiligen

Auch, wenn ein verbesserter Lärmschutz an der A42 auf Essener-Gebiet bereits für das Jahr 2015 vorgesehen ist (Verkehrspaket Verkehrsminister Groschek), muss sich die Stadt Essen hier deutlicher positionieren und die Interessen der Bürger, d.h. ihrer Bürger wahrnehmen.

Ignorieren Sie die Hinweise ihrer Bürger zum Lärm der A42 nicht.

Die A42 ist auf der gesamten Strecke auf Essener-Gebiet beidseitig ein Sanierungsfall. 40 Jahrer alter Straßenbelag, 30 Jahre alte Lärmschutzwände und ein nicht vorhandenes Tempolimit führen zu nicht mehr tolerierbarem, gesundheitsschädigendem Lärm.

Die Lärmsanierung einer innerstädtischen Autobahn kann nur bedeuten:

  • Flüsterasphalt auf dem vollständigen Streckenabschnitt
  • Lärmschutzwände auf aktuellem Technikstand
  • Tempolimit von 80 km/h ohne zeitliche Beschränkung
  • Durchführung der bestmöglichen Sanierung und nicht nur "bis Erreichen der Grenzwerte für Lärmsanierung"