Ziel der Umgebungslärmrichtlinie

Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union erstmals Rahmenbedingungen vorgegeben, um die unterschiedlichen Lärmquellen zu erfassen, zu bewerten und Minderungskonzepte zu erstellen (Lärmkartierung und Lärmaktionsplan). Ziel der Lärmminderungsplanung ist es, europaweit einheitliche Kriterien zu schaffen, um ein weiteres Anwachsen des Lärms zu verhindern, vorzubeugen und soweit möglich vorhandenen Lärm zu mindern. Lärmkartierung und Lärmaktionsplan werden im Fünfjahresrhythmus fortgeschrieben.