Zuständigkeit

Zuständig für die Kartierung des Lärms im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Umweltamt
Porscheplatz
D – 45121 Essen

Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig:

Eisenbahn-Bundesamt, D - 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49

Für die Kartierung des Fluglärms der Großflughäfen, soweit sie erheblich einwirken, ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW zuständig.